U08.9: COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet
Diese Schlüsselnummer wird benutzt, um eine frühere, bestätigte Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) zu kodieren. Hierbei hat Covid-19 deinen Gesundheitszustand beeinflusst oder zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens geführt. In der Eigenanamnese geht es um das Arzt-Patienten-Gespräch zu deiner Krankheitsvorgeschichte.
U08.9 verwendet dein Arzt nicht, wenn du noch an Covid-19 erkrankt bist. Dann muss er das Diagnosekürzel U07.1 oder das Diagnosekürzel U07.2 benutzen.
Fallbeispiel für eine Kodierung mit U08.9: Du warst vor drei Monaten an Covid-19 erkrankt. Nun hast du Herzklopfen und spürst einen unregelmäßigen Herzschlag. Dein Arzt untersucht dich und kodiert R002 G für gesicherte Diagnose für Palpitationen (Herzklopfen, Herzstolpern) plus U08.9 G für gesicherte Diagnose für Covid-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet.
Weitere Infos zu Covid-19 und SARS-CoV-2 liest du in unserem Coronavirus-Check.
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Diagnosekürzel
Um Krankheiten einheitlich zu definieren, benutzen Ärzte, Zahnärzte und Psychologen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen den Diagnoseschlüssel ICD-10. Hier findest du die Übersetzung der einzelnen ICD-10 Codes.
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Wissenswertes über Blutwerte, Urinwerte und Werte aus Stuhlproben. Hier erfährst du, wofür die Abkürzungen stehen, welche Werte normal sind, was Abweichungen bedeuten können und was du zur Verbesserung der Werte tun kannst.
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